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Neue Regelungen

23. Mai 2021

Jetzt ist es amtlich: Ab dem 24.05.2021, 0:00 Uhr, wird auch im Rhein-Kreis Neuss die Corona-Notbremse aufgehoben und es gelten nur noch die Regelungen der CoronaSchVO!

Auch für den Sport bringt das einige Lockerungen mit sich. Ab Pfingst-Montag gilt im Wesentlichen:

Auf Sportanlagen im Freien darf Kontaktsport ohne Abstand von beliebig vielen Personen aus einem Hausstand, beliebig vielen Personen aus einem Hausstand plus einer Personen aus einem anderen Hausstand plus beliebig vielen Kindern bis 14 Jahren aus beiden Hausständen oder mit max. 5 Personen aus zwei Hausständen plus beliebig vielen Kindern bis 14 Jahren aus beiden Hausständen betrieben werden. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt, wenn die zweite Impfung mind. 14 Tage zurück liegt bzw. der positive Test mind. 3 Wochen und max. 6 Monate alt ist.

Kinder bis 14 Jahren dürfen in einer festen Gruppe von max. 20 Kindern (zuzüglich 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen) auf Sportanlagen und im öffentlichen Raum auch Kontaktsport betreiben. 

Gruppen (altersunabhängig) dürfen auf Sportanlagen im Freien mit bis zu 20 Personen (einschl. Übungsleiter*innen) trainieren, aber nur kontaktlos. Auch hier werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

Für weitere Einzelheiten:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/210512_coronaschvo_ab_15.05.2021_lesefassung_mit_markierungen.pdf