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Corona-News

25. April 2021

Diese Regeln gelten derzeit für den Sport in Meerbusch(bis der Inzidenzwert wieder dauerhaft unter 100 sinkt und die Notbremse aufgehoben wird):

Alleine, zu Zweit und mit Personen aus dem eigenen Haushalt darf man nur Individualsport betreiben, dem engen Wortlaut nach somit keinen kontaktfreien Mannschaftssport. Wenn man also auf die Sportart abstellt, dann dürfte ich nicht einmal alleine auf einen Basketballkorb werfen oder mit 5 Personen aus einem Haushalt Fußball spielen. Das kann nicht gewollt sein.

Der Landes-Sport-Bund hat zugesagt, diesen Punkt nochmals zur Sprache zu bringen.

Die Gruppengröße bei den Kindern wurde auf max. 5 heruntergesetzt. Und: Die Kinder müssen jetzt unter 14 Jahren sein (vorher einschließlich der 14jährigen). Dem Wortlaut nach gilt für diese Gruppe die Reduzierung auf den Individualsport nicht, aber es muss kontaktlos trainiert werden.

Auf Anforderung muss die „Anleitungsperson“ einen negativen Test einer anerkannten Teststelle vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein Selbst- oder Laientest reicht nicht aus.

Die vorgenannten Regelungen ergeben sich unmittelbar aus dem Bundesgesetz. Die CoronaSchVO NRW darf davon nur abweichen, indem strengere Regeln beschlossen werden. Darunter bleiben dagegen kann die Landesregierung nicht. Wir können daher nur alle hoffen und mithelfen, den Inzidenzwert im Kreisgebiet wieder dauerhaft unter 100 zu drücken. Ein Training ohne Einschränkungen wird es dann zwar noch immer nicht geben, aber es ist schon mehr möglich als derzeit.