Für das Landesprogramm stehen im Jahr 2021 zur Förderung des Engagements der Sportvereine in Höhe von zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem von insgesamt acht Förderschwerpunkten zuordnen lassen:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
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Textquelle:https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/start-der-foerderprogramme-1000×1000-und-foerderung-der-uebungsarbeit
Fotoquelle: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann